Spanisches Anti-Food-Waste-Gesetz (Ley 1/2025)
Das spanische Anti-Food-Waste-Gesetz (Ley 1/2025, de 1 de abril, de prevención de las pérdidas y el desperdicio alimentario) verpflichtet Lebensmittelbetriebe seit dem 2. April 2025 zur Prävention, Messung und öffentlichen Berichterstattung über Lebensmittelverschwendung. Größere Betriebe müssen einen schriftlichen Plan vorlegen und drohen bei Verstoß mit substanziellen Bußgeldern.
Wer betroffen ist
Das Gesetz adressiert die gesamte Lebensmittelkette – Produktion, Distribution, Gastronomie und Einzelhandel. Für gastronomische Betriebe gelten gestaffelte Pflichten: kleinere Betriebe müssen Spende-Vorrang etablieren, größere zusätzlich einen schriftlichen Präventions-Plan erstellen und veröffentlichen. Multi-Location-Gruppen werden konsolidiert betrachtet.
Was gemessen werden muss
Mengen verworfener Lebensmittel müssen pro Service-Kategorie quantifiziert und jährlich offengelegt werden, inklusive Reduktions-Zielen für das Folgejahr. Der Plan muss Maßnahmen zur Vermeidung in der Produktion, beim Einkauf und im Service umfassen – also nicht nur Spenden-Wege regeln, sondern auch Vorhersage-Genauigkeit verbessern.
Verbindung zu Forecasting
Bessere Tagesprognose reduziert Mise-en-Place-Verschwendung direkt: wer das Volumen pro Schicht enger plant, verwirft am Ende weniger. Eine messbare 5–7 % Reduktion über zwölf Monate ist ein konkretes Ergebnis, das im Plan dokumentierbar ist – und gegenüber Behörden vorzeigbar.
Abgrenzung zur EU-Richtlinie
Spanien geht über die EU-Mindeststandards aus der Abfall-Rahmenrichtlinie hinaus, insbesondere bei der Berichts- und Veröffentlichungspflicht. Andere EU-Länder regulieren bisher schwächer; in Spanien tätige Betriebe können sich nicht auf laxere Standards aus dem Heimatland berufen.
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